Für Einrichtungen und Verwaltung
Audit-Log: Zugriffe lückenlos nachvollziehen
Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonders schützenswerten Daten. Das Audit-Log hält fest, wer wann welche dieser Daten angesehen oder verändert hat. Die Einträge sind kryptografisch signiert und dadurch manipulationssicher — nachträgliche Änderungen würden auffallen.

Was protokolliert wird
Jeder Zugriff auf sensible Daten wie Stimmungsnotizen, Medikamente oder Einwilligungen erzeugt einen Protokolleintrag. Festgehalten werden die handelnde Person, der Zeitpunkt, die Art der Aktion und der betroffene Datensatz. So entsteht ein lückenloser Nachweis über die Verarbeitung schützenswerter Daten.
- Das Audit-Log ist ein wichtiger Baustein für Ihre DSGVO-Dokumentation.
Einträge filtern und auswerten
Das Protokoll lässt sich nach Person, Zeitraum oder Art der Aktion filtern. So finden Sie gezielt die Einträge, die Sie für eine Prüfung oder eine Anfrage benötigen.
- 1Öffnen Sie das Audit-Log.
- 2Setzen Sie Filter, etwa nach Nutzer, Datum oder Aktionstyp.
- 3Sehen Sie sich die passenden Einträge in der Liste an.
- 4Nutzen Sie die Angaben für Nachweise oder interne Prüfungen.
Warum das Protokoll fälschungssicher ist
Jeder Eintrag erhält eine kryptografische Signatur. Dadurch lässt sich erkennen, wenn jemand versucht, einen Eintrag nachträglich zu verändern oder zu löschen. Das schafft Vertrauen in die Vollständigkeit und Echtheit des Protokolls.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Eintrag im Audit-Log gelöscht werden?
Das Protokoll ist auf Unveränderlichkeit ausgelegt. Einträge sind signiert, sodass Manipulationsversuche erkennbar werden. Es dient gerade dazu, Zugriffe dauerhaft und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wer darf das Audit-Log einsehen?
Der Zugriff ist auf Administratorinnen und Administratoren beschränkt. Reguläre Mitarbeitende, Familien und Klienten sehen das Protokoll nicht.