Für Einrichtungen und Verwaltung
Datenexport: Datenübertragbarkeit umsetzen
Artikel 20 DSGVO gibt jeder Person das Recht, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Der Datenexport setzt dieses Recht um: Auf Anforderung stellt die Plattform alle Daten einer Nutzerin, eines Nutzers oder eines Klienten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
Was der Export enthält
Der Export bündelt die personenbezogenen Daten der betroffenen Person an einer Stelle. Dazu gehören je nach Rolle etwa Stammdaten, Tagesplan, Stimmungseinträge, Ziele und weitere gespeicherte Angaben. Die Ausgabe erfolgt in einem gängigen Format, das sich weiterverarbeiten und übertragen lässt.
- Der Export ist auch eine praktische Grundlage, um Auskunftsersuchen zu beantworten.
Einen Export anfordern
Der Export lässt sich für die betroffene Person gezielt anstoßen. Nach der Erstellung steht die Datei zum Herunterladen bereit.
- 1Wählen Sie die Person aus, deren Daten exportiert werden sollen.
- 2Starten Sie den Datenexport.
- 3Warten Sie, bis die Zusammenstellung abgeschlossen ist.
- 4Laden Sie die bereitgestellte Datei herunter und übergeben Sie sie der betroffenen Person.
Datenschutz beim Export beachten
Ein Export enthält sensible personenbezogene Daten und ist entsprechend sorgsam zu behandeln. Geben Sie die Datei nur an die berechtigte Person oder auf deren ausdrücklichen Wunsch weiter. Löschen Sie lokale Kopien, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
- Übermitteln Sie die Datei über einen sicheren Weg an die betroffene Person.
Häufig gestellte Fragen
In welchem Format erhalte ich die Daten?
Der Export erfolgt in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, sodass die Daten weiterverarbeitet und zu anderen Anbietern übertragen werden können.
Ersetzt der Export die Löschung der Daten?
Nein. Der Datenexport erfüllt das Recht auf Datenübertragbarkeit. Das Recht auf Löschung ist davon getrennt und wird über die entsprechenden Funktionen und Prozesse umgesetzt.